AGB

1. Anwendungsbereich

1.1 Den Rechtsbeziehungen zwischen TWT und dem Kunden liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen zugrunde.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von TWT nicht anerkannt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn TWT in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden Bestellungen ausführen oder entgegennehmen. 1.2 Es gelten mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für aktuelle aber auch für zukünftige Geschäfte.
1.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gemäß §310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss und – Inhalt

2.1 Die Darstellung unseres Verkaufssortiments in einem Verkaufsprospekt, Katalog oder Onlineshop stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an TWT sendet oder mündlich bestellt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. TWT behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Nimmt TWT des Kunden nicht an, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
2.2 Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein, unterbreitet TWT dem Kunden ein Gegenangebot, über dessen Annahme er frei entscheiden kann.
2.3 Die in Katalogen, Preislisten oder anderen Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keinerlei Garantiezusage, Zusicherung oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, TWT bestätigt dies ausdrücklich schriftlich.
2.4 Geringfügige Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten als genehmigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
2.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Auslieferung durch TWT und unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. TWT wird dem Kunden über eine auftretende Lieferverzögerung oder eine Nichtlieferung unverzüglich informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2.6 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch TWT. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der normierten Schriftform.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind – auch bei Teillieferungen – in Höhe der erbrachten Leistung zu den vereinbarten Terminen fällig zur Zahlung.
3.2 Ist Bankeinzugsverfahren und /oder Lastschriftermächtigung vereinbart, verzichtet der Kunde hiermit uns und seiner Bank gegenüber auf die Dauer unserer Geschäftsbeziehung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlagen informieren.
3.3 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Transport, Auf- und Abladen etc. nicht ein; sie verstehen sich ab unserem Lager
3.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet TWT die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz. TWT behält sich ausdrücklich die Geltend- machung eines höheren Verzugsschadens vor.
3.5 Der Unternehmer darf gegenüber Forderungen seitens TWT weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder rechtkräftig festgestellt.
3.6 Unternehmer müssen Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend machen. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erhebt der Kunde keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung verlangen.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Bestätigungen der Liefertermine erfolgen freibleibend. Die Bestätigung steht jeweils unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung. Abweichendes gilt nur dann, wenn TWT das ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4.2 Der Beginn und die Einhaltung einer solchen Frist setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen durch die Parteien geklärt sind, und er Kunde alle Mitteilungspflichten (Beibringung der erforderlichen Genehmigungen, technischer Unterlagen etc.) erfüllte. Befindet sich der Kunde mit seinen Pflichten in Verzug, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.3 Die Frist gilt aus eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer – oder Leistungsfrist zum Versand gebracht worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.
4.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. TWT wird den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglich mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.
4.5 Die bestellte Ware darf TWT in zumutbaren Teillieferungen erbringen, soweit das dem Kunden zumutbar ist.

5. Reklamations-/Rücknahmebedingungen

5.1 Transportschäden, Fehl- oder Falschware, Abstellgenehmigung Bei Warenannahme der Ware ist sofort aus Schäden, Fehl – oder Falschware zu prüfen. Bitte dokumentieren sie bitte auf den Speditionspapieren. Senden Sie uns bitte binnen 24 Std. eine Kopie dieser Papiere an unseren Kundendienst unter 0173 – 9282767. Bei reiner Quittung ohne Vermerk oder nach Ablauf dieser Frist ist die Reklamation von Transportschäden oder Verlust leider nicht mehr möglich.
5.2 Storno und Annahmeverweigerung Bitte beachten Sie, dass die Stornierung nur schriftlich per Email unter info@twtires.de möglich ist. Befindet sich die Ware bereits im Versand, berechnen wir Ihnen die Frachtkosten in Höhe von 9,00 € pro Reifen. Die gleichen Bedingungen gelten für Annahmeverweigerungen, welche weder durch Interpneu oder deren beauftragten Frachtführer begründet sind.

6. Mängelhaftungen

6.1 Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung, sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.
6.2 Der Kunde hat uns das Vorliegen eines offensichtlichen Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Wir sind zur Prüfung des behaupteten Mangels berechtigt.
6.3 Unverhältnismäßige Kosten im Rahmen der Nacherfüllung liegen vor, wenn die Kosten der gewährten Art der Erfüllung die Kosten der anderen Art der Nacherfüllung um mehr als 255 übersteigen.
6.4 Im Rahmen der Nacherfüllung ist TWT eine angemessene Frist zur Nachbesserung – jedenfalls nicht unter 14 Tagen – zu gewähren.
6.5 Die Parteien sind sich einig, dass im Rahmen einer Nachbesserung ausgebaute Teile in das Eigentum der TWT übergehen. Mangelhafte Ware ist nach der Lieferung der mangelfreien Ware auf Kosten der TWT an TWT zurückzusenden.
6.6 TWT übernimmt insbesondere keine Gewähr für folgende Handlungen des Kunden: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Lagerung, natürliche Abnutzung und üblichen Verschleiß.
6.7 Verbringt der Unternehmer die Waren vom Erfüllungsort, sind darauf beruhende Mehrkosten im Rahmen der Nachbesserung vom Kunden zu tragen.
6.8 Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wegen einem unberechtigter Weise geltend gemachten Mangel trägt der Kunde.
6.9 Die Ansprüche des Unternehmers gegen uns wegen einem Mangel verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Waren.
6.10 Für gebrauchte oder demontierte Ware wir die Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluss

6.1 Abweichend von den sonstigen TWT Haftung betreffenden Regelungen in diesen AGB haftet TWT unbegrenzt auf Schadenersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern verursacht werden. Soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben, oder Ansprüche nach unserem Produkthaftungsgesetz bestehen, haften wir für die schuldhaft verursachten Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haften wir der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
6.2 Darüber hinaus haften wir nicht.
6.3 Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

7. Eigentumsvorbehalt, Unternehmerpfandrecht

7.1 Alle Lieferungen erfolgen dem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Zahlung aus der Lieferbeziehung auf den Kunden über.
7.2 Wird die Kaufsache mit anderen, der TWT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt TWT Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.3 Wird die Kaufsache mit anderen, TWT nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt TWT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde TWT anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.4 Der Kunde darf die gelieferten waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an TWT ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung in Namen der TWT einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. TWT ist nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Kunden gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, TWT über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen.
7.5 Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Kunden unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 25% übersteigen, wird TWT auf Verlangen nach Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

8. Datenverarbeitung, Exportgenehmigung

8.1.1 Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten (Firma, Anschrift, E-Mail Adresse, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie für Marketingzwecke verarbeitet werden.
8.1.2 Die Ausfuhr der Produkte kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks – der Genehmigungspflicht nach deutschem oder ausländischem Recht unterliegen. Uns obliegt insoweit keine Informations- oder Aufklärungspflicht. Soweit Produkte für den Export bestimmt sind, hat der Kunde alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen. TWT ist nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen das geltende Exportrecht führen würde.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1 Für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort unser Sitz in 50858 Köln.
9.2 Der Gerichtsstand für die Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche aus den Lieferungen an den Unternehmer ist ebenfalls unser Sitz in 50858 Köln.
9.3 Für alle Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.

Stand 15.01.2018